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Ein Haus mit Sanierungsstau lässt sich verkaufen, wie es ist. Die Haftung für Sachmängel kann ausgeschlossen werden – nicht aber für Mängel, die Sie kennen und verschweigen. Worauf es beim Verkauf im Ist-Zustand ankommt.
Ein Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Mängel, die der Verkäufer arglistig verschweigt
§ 444 BGB – Haftungsausschluss
Die Lage
Wer ein Haus mit Sanierungsstau verkauft, muss es nicht erst renovieren. Käufer, die selbst sanieren, rechnen die Kosten in ihren Preis ein – und ein Ankäufer tut das ebenso. Entscheidend ist, dass bekannte Mängel offen auf dem Tisch liegen: Dann trägt der Haftungsausschluss im Kaufvertrag.
In dieser Reihenfolge
Feuchtigkeit, Dach, Heizung, Leitungen: Was Sie wissen, gehört in eine Liste, die der Käufer vor dem Notartermin erhält.
Ein Preis im Ist-Zustand ergibt sich aus dem Wert nach der Sanierung abzüglich ihrer Kosten. Wer die Kosten kennt, kann ein Angebot prüfen.
Modernisierungskosten-Rechner öffnenDer Notar nimmt ihn in den Kaufvertrag auf. Er schützt vor Ansprüchen wegen Mängeln, die Sie nicht kannten.
Jeder Monat Leerstand kostet. Wer nicht selbst saniert, spart Zeit und die Vorfinanzierung.
Haltekosten-Rechner öffnenHäufig übersehen
Verschwiegene Mängel, die Sie kannten, heben den Haftungsausschluss auf – auch Jahre nach dem Verkauf.
Eine Teilsanierung kostet Geld und Zeit und wird von Käufern, die ohnehin umbauen, selten bezahlt.
Auch ein Sanierungsfall braucht einen Energieausweis, spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GModG).
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Dieser Beitrag gibt einen ersten Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Fristen und Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab; verbindlich beraten Sie Notarin oder Notar, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt und Ihre Steuerberatung. Stand der genannten Vorschriften: 2026.