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Die Teilungserklärung kann vorsehen, dass der Verkauf einer Eigentumswohnung die Zustimmung des Verwalters oder der anderen Eigentümer braucht. Versagt werden darf sie nur aus wichtigem Grund – und bis sie vorliegt, ist der Kaufvertrag unwirksam.
Braucht der Verkauf laut Teilungserklärung eine Zustimmung, ist der Kaufvertrag unwirksam, solange sie fehlt – versagt werden darf sie nur aus wichtigem Grund
§ 12 Abs. 1 bis 3 WEG
Die Lage
Viele Teilungserklärungen machen den Verkauf einer Wohnung von einer Zustimmung abhängig, meist der des Verwalters. Sie soll verhindern, dass ein ungeeigneter Käufer in die Gemeinschaft kommt, nicht den Verkauf selbst. Deshalb darf sie nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Praktisch heißt das: Der Notar holt sie nach dem Kaufvertrag ein, und erst wenn sie vorliegt, kann der Vertrag vollzogen werden.
In dieser Reihenfolge
Sie regelt, ob der Verkauf eine Zustimmung braucht und von wem. Das Grundbuch verweist auf sie.
Er braucht den Namen des Käufers und oft den Vertrag. Wer vorher Bescheid gibt, verliert keine Wochen.
Für das Grundbuch muss die Zustimmung öffentlich beglaubigt sein (§ 29 GBO). Wer diese Kosten trägt, regelt der Kaufvertrag.
Notarkosten-Rechner öffnenKäufer fragen nach Hausgeld, Erhaltungsrücklage und geplanten Sonderumlagen. Die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung beantworten das.
Instandhaltungsrücklage-Rechner öffnenHäufig übersehen
Solange die Zustimmung fehlt, ist der Vertrag unwirksam (§ 12 Abs. 3 WEG). Der Kaufpreis wird erst fällig, wenn sie vorliegt – das regelt der Notar.
Ohne wichtigen Grund darf die Zustimmung nicht versagt werden (§ 12 Abs. 2 WEG). Fragen Sie schriftlich nach dem Grund.
Die Eigentümer können beschließen, sie aufzuheben (§ 12 Abs. 4 WEG). Wer langfristig plant, spricht das in der nächsten Versammlung an.
Verwandte Situationen
Anspruch — Braucht der Verkauf laut Vertrag die Zustimmung des Grundstückseigentümers, können Sie sie verlangen, wenn Käufer und Zweck passen – verweigert er sie ohne ausreichenden Grund, kann das Amtsgericht sie ersetzen
AnsehenVormerkung — Nach ihrer Eintragung ist eine spätere Verfügung über das Grundstück unwirksam, soweit sie den Anspruch des Käufers vereiteln oder beeinträchtigen würde
AnsehenPersönlich & unverbindlich
Dieser Beitrag gibt einen ersten Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Fristen und Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab; verbindlich beraten Sie Notarin oder Notar, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt und Ihre Steuerberatung. Stand der genannten Vorschriften: 2026.